Umwandlung HFK Rechtsanwälte Heiermann Franke Knipp in eine Limited Liability Partnership (LLP)

Am 01.12.2010 wurde aus HFK Rechtsanwälte Heiermann Franke Knipp die HFK Rechtsanwälte LLP. Die HFK Rechtsanwälte LLP wird Gesamtrechtsnachfolgerin von HFK Rechtsanwälte Heiermann Franke Knipp. Damit gehen bestehende Mandatsverhältnisse kraft Gesetzes auf die HFK Rechtsanwälte LLP über.

Auch wenn sich hierdurch für bestehende Mandatsverhältnisse tatsächlich so gut wie nichts ändert, möchten wir Sie kurz über Hintergründe und Folgen der Umwandlung in eine LLP informieren.

Die LLP ist eine Personengesellschaft nach englischem Recht bzw. dem Recht der US-Bundesstaaten, die insbesondere von internationalen Anwaltskanzleien häufig als die für sie optimale Rechtsform gewählt wird. Auch bei deutschen Kanzleien wird die LLP immer beliebter. 

Der einzige wesentliche Unterschied für Mandanten besteht nach der Umwandlung von einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts in eine LLP darin, dass die persönliche Haftung der Gesellschafter für zukünftige Beratungsleistungen entfällt. Die Haftung der Gesellschaft selbst bleibt aber genauso unberührt wie der umfassende Versicherungsschutz durch unseren Berufshaftpflichtversicherer.

Mit der Entscheidung für die LLP wird HFK Rechtsanwälte den Anforderungen an eine moderne, flexible Rechtsberatung gerecht. Zunächst möchten wir damit unsere zunehmende internationale Ausrichtung dokumentieren. Gleichzeitig gilt es, für neue Formen der Zusammenarbeit offen zu sein. Erst die LLP ermöglicht uns Kooperationen mit Spezialisten anderer Disziplinen. Wir werden unsere Beratungsleistungen rund um die Immobilie weiter komplettieren! 

Weitergehende Hinweise entnehmen Sie bitte unserem Impressum.