Unternehmens- und Gesellschaftsrecht
Allgemeines
Unsere Expertise umfasst die umfassende Beratung in allen Fragen des Gesellschaftsrechts (einschließlich der damit zusammenhängenden steuerrechtlichen Fragen) und deckt den gesamten „Lebenszyklus“ einer Gesellschaft ab:
- angefangen bei der Gründung,
- über die laufende Betreuung,
- die Umstrukturierung,
- den Erwerb weiterer Unternehmen oder die Veräußerung von Unternehmen oder Unternehmensteilen, jeweils sowohl im Wege des Anteilserwerbs (share deal) oder des Erwerbs von Wirtschaftsgütern (asset deal) einschließlich steuerlicher Konzeptionierung in Kooperation mit assoziierten Steuerberatern,
- die Gestaltung von Gesellschaftervereinbarungen,
- bis hin zur Liquidation.
Dabei bieten wir auf die individuellen (unternehmerischen) Bedürfnisse unserer Mandanten maßgeschneiderte Lösungen.
Referenzen
Wir haben in den letzten Jahren sowohl für Käufer als auch Verkäufer – Unternehmer und Finanzinvestoren – zahlreiche Käufe und Verkäufe von großen, mittleren und kleinen Unternehmen begleitet. Dabei handelte es sich um solche aus der Wohnungswirtschaft, dem Dienstleistungssektor sowie dem produzierenden Gewerbe mit Transaktionsvolumina von € 0,5 Mio. bis über € 1 Mrd. Die im Gesellschafts- und Unternehmensrecht spezialisierten Kollegen besitzen zudem große Erfahrung in der Umstrukturierung von Unternehmen sowie der Finanzierung von Transaktionen und Investitionsprojekten. Im Rahmen der Bearbeitung von Gesellschafterstreitigkeiten entwickeln wir gerichtliche sowie außergerichtliche Lösungsstrategien.. Der Bezug zum Steuerrecht ist für uns in der gesellschaftsrechtlichen Beratung eine Selbstverständlichkeit.
Gründungsberatung und laufende Beratung
Wir beraten unsere Mandanten insbesondere bei der Gestaltung und Verhandlung von Gesellschaftsverträgen, Satzungen und Gesellschaftervereinbarungen undbesprechen gemeinsam mit unserem Mandanten dessen Wünsche und Vorstellungen, um die passende Rechtsform zu identifizieren und die Gesellschaft mit den optimalen Verwaltungsstrukturen auszustatten. Dies schließt die Abgrenzung der Zuständigkeiten von Management und Gesellschaftern sowie die Implementierung etwaiger weiterer Gremien bzw. Organe, wie fakultative Aufsichtsräte, Beiräte, Gesellschafterausschüsse, etc. ein. Unsere Beratung zielt insbesondere darauf ab, bereits frühzeitig mögliche Konfliktpotentiale zu erkennen und durch entsprechende Gestaltung zu vermeiden bzw. minimieren.
Transaktionen
Im Bereich der gesellschaftsrechtlichen Transaktionsberatung entwerfen und verhandeln wir insbesondere Optionsvereinbarungen, Geschäftsanteilskauf- und Abtretungsverträge sowie Unternehmenskaufverträge. Wir verfügen im Zusammenhang mit Transaktionen über eine langjährige Erfahrung in der Rechts- und Steuerberatung. Wir beraten unsere Mandanten von der rechtlichen Due Diligence, der Gestaltung und Umsetzung der Erwerbs- oder Veräußerungsstruktur, dem Entwurf und der Verhandlung der Transaktionsdokumente bis zur Vorbereitung des Vollzuges (Closing).
Immer wichtiger wird in der gesellschaftsrechtlichen Transaktionsberatung die Unternehmensnachfolge. Neben einer Übergabe des Unternehmens an Familienangehörige, der Veräußerung oder bloße Übertragung an das Management (MBO, MBI) kommt auch der Verkauf an einen strategischen Investor/Finanzinvestorin Betracht. Dabei werden nach unserer Erfahrung gerade bei der Unternehmensnachfolge hohe Anforderungen hinsichtlich Kreativität und Sensibilität an den Berater gestellt. Die Einbeziehung der weiteren Berater (z.B. Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, Bank, Vermögensverwalter) ist elementarer Bestanteil unseres Beratungskonzepts.
Umstrukturierungen
Der Auslöser für gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen ist oftmals allein steuerlich motiviert. Aber auch die Vor- oder Nachbereitung eines Unternehmenserwerbs bzw. einer Unternehmensveräußerung erfordert in vielen Fällen Umstrukturierungsmaßnahmen..
Wirberaten aufgrund unserer langjährigen Erfahrung insbesondere auch an den Schnittstellen zwischen Umwandlungs-, Konzern-, Kapitalmarkt-, Steuer- und Insolvenzrecht und stimmen ihre Lösungen mit den weiteren Beratern ab. Wir unterstützen unsere Mandanten bei Restrukturierungen, Verschmelzungen, Spaltungen, formwechselnden Umwandlungen sowie bei Unternehmensverträgen, insbesondere Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsverträgenin Zusammenarbeit mit hauseigenen und externen Notaren sowie den Registergerichten.
Finanzierung
Die dauerhafte und dennoch flexible Finanzierung eines Unternehmens gewinnt immer mehr an Bedeutung. Wir unterstützen Unternehmen bei Gestaltung und Verhandlung der Kredit- bzw. sonstigen Finanzierungsverträge, einschließlich der Sicherheitendokumentation. Bei entsprechender Vorbereitung bzw. Situation des Unternehmens lassen sich alternativ auch die Kapitalmärkte erschließen. Außerhalb des Kapitalmarktes und der klassischen Finanzierung haben sich die sog. hybriden Finanzierungsformen etabliert, z.B. stille Beteiligungen, partiarische Darlehen und nachrangige Darlehen, bei denen neben der Tilgungsleistung der Kreditgeber eine Beteiligung am Eigenkapital des Kreditnehmers verlangen kann.
Bei Akquisitionsfinanzierungen gelten andere Regeln betreffend Besicherung, Tilgung und Gewinnausschüttungen, als bei Investitionsprojektfinanzierungen. Dient der Kredit der Finanzierung eines großen Investitionsprojektes, welches nur als Ganzes eine sinnvolle Einheit darstellt (z.B. ein Windenergiepark), sind hinsichtlich der Besicherung Besonderheiten zu beachten, um ein Zerschlagen von Werten zu verhindern.
Unsere Kollegen sind zum Teil mit Finanzierungsthemen ganz besonders vertraut, da sie in Unternehmen oder Banken genau in diesen Bereichen (z.B. Projekt- und Akquisitionsfinanzierung, Kapitalmarkt, Unternehmensfinanzierung) tätig waren.
REITs
Aus der Mandatsarbeit unserer Kollegen und der Mitarbeit an einschlägigen Veröffentlichungen sind wir mit den gesellschaftsrechtlichen Sonderbestimmungen für deutsche REITs (Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen) bestens vertraut und können unsere Mandanten auf dem Weg zur Erlangung des REIT-Status auf hohem fachlichen Niveau beraten, sei es die Umwandlung und Umgestaltung bestehender Immobiliengesellschaften oder die Neuerrichtung als Vor-REIT. Bereits börsennotierten Immobiliengesellschaften, nicht börsennotierten Immobilienkapitalgesellschaften sowie Immobilienpersonengesellschaften, insbesondere geschlossenen Fonds, die den REIT-Status erlangen möchten, sowie Unternehmern, die einen REIT „vom Reißbrett“ neu errichten wollen, stehen wir kompetent zur Seite.
Beraterteam
Unsere in diesem Fachgebiet tätigen Berater finden Sie hier: Beraterteam
